Ihre häufigsten Fragen
INNOPED beantwortet ihre Fragen rund um die Orthopädischen Einlagen und Bandagen
Auf ihrem Rezept a) die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels und b) die Diagnose stehen. Dazu geben wir ihnen auch eine Rezeptempfehlung für ihre Arztpraxis mit. Rufen sie uns dazu gerne an.
Ihr Rezept müssen sie innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungdatum bei ihrer Orthopädie- Fachwerkstatt abgegeben.
Pro Kalenderjahr eine Bandage übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen. Bei starker Gewichtsreduzierung und starkem Verschleiß (z.B. im Beruf) übernehmen die Krankenkassen auch eine zweite Bandage. Auf dem Rezept muss dafür die Begründung des Arztes stehen.
Orthopäden, Hausärzte, Internisten und Kinderärzte
Nehmen sie die Einlagen beim Schuhkauf mit. Optimal sind Schuhe, aus denen man die Innensohle herausnehmen kann. Alternativ wählen sie einen etwas größeren Schuh, der ihnen ein zusätzliches Innenvolumen für die Einlage bietet.
Nein, denn es gibt verschiedene Einlagentypen, bei denen das Material abhängig von ihrer Diagnose, Fuß und Einsatzbereich ausgesucht wird. Aus diesen Gründen hat die Einlage unterschiedliche Materialstärken und wird spezifisch an die unterschiedlichen Schuhe und Einsatzbereiche angepasst. Wenn die Einlagen in besondere Schuhe passen sollen, bringen sie diese zu unserem Termin mit. Dann besprechen wir die Möglichkeiten.
Leider nein — denn abhängig von ihrem Einsatzbereich werden unterschiedliche Materialien eingesetzt. Wir unterscheiden hier zwischen ihrer Nutzung im Alltagsbereich, Sport und Beruf.
Alle 6 Monate, besonders bei Kindern, da die Füße noch wachsen und folglich regelmäßig größere Schuhe und Einlagen benötigt werden.
Bringen sie den Trittschaum bitte mit. Dort ist der Umriss des Fußes gut zu erkennen, Für ein perfekteres Ergebnis führen wir vor Ort zusätzlich eine elektronische Fußdruckmessung durch.
Nein.
Nach dem Messtermin in etwa einer Woche.
Auf ihrem Rezept sollte a) die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels (Einlagenart/Material inkl. Zusätze) und b) die Diagnose stehen. Bei einer Folgeversorgung sollte zusätzlich auf dem Rezept stehen: Wechselpaar, Zweck: hygienische Gründe. Dazu geben wir ihnen auch eine Rezeptempfehlung für ihre Arztpraxis mit. Rufen sie uns dazu gerne an.
Ihr Rezept müssen sie innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungdatum bei ihrer Orthopädie- Fachwerkstatt abgegeben.
Pro Kalenderjahr übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen für Kinder und Erwachsene zwei Paar Fußeinlagen, also alle 5-6 Monate. Bei ihrer Erstversorgung werden sogar 3 Paar im ersten Kalenderjahr übernommen.
Orthopäden, Hausärzte, Internisten und Kinderärzte
Bei uns werden ihre Füße immer von der erfahrenen Orthopädietechnikmeisterin Ilka Buchholz vermessen. Selbstverständlich fertigt auch sie ihre Einlagen mit meisterlicher Perfektion.